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Zentrale Technik der Universität Bayreuth

Sicherheitsingenieur & Abteilung Sicherheitswesen

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Erste Hilfe

In §10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) werden die Pflichten des Arbeitgebers im Hinblick auf die Organisation der Ersten Hilfe im Betrieb geregelt.

Aufbauend auf dem Arbeitsschutzgesetz regelt der Dritte Abschnitt im Kapitel 4 der DGUV-Vorschrift 1 (DGUV-V 1) „Grundsätze der Prävention“ die Organisation der Ersten Hilfe im Betrieb.

Nachfolgend finden Sie ausführliche Informationen zum Thema Erste Hilfe

Telefonische NotrufeEinklappen

In regelmäßigen Abständen aktualisiert der Sicherheitsingenieur die Übersicht zu den Telefonischen Notrufen. Die derzeit aktuelle Version finden Sie im nachfolgenden Link.

Telefonische Notrufe - Version 13   

Emergency Calls - version 13

Für die Außenstellen der Universität können die "Telefonischen Notrufe" unter si@uni-bayreuth.de angefordert werden.

DefibrillatorenEinklappen
Zeichen Defibrillatoren

Defibrillatoren

Standorte der Defibrillatoren (AED) am Campus und an den Außenstellen

Uni-Campus:

Außenstellen:

Weitere Informationen:

Info- und SammelpunkteEinklappen

Zur besseren Orientierung und vor allem für den Rettungsdiensteinsatz, wurden auf dem Universitätsgelände 14 Info- und Sammelpunkte installiert.

Diese sind mit Nummern und Gebäudebezeichnungen versehen. Den Standort der Info- und Sammelpunkte, entnehmen Sie bitte dem Lageplan der Universität Bayreuth. Die Info- und Sammelpunkte finden Sie auch auf der Campus-Card.

An jedem Info und Sammelpunkt ist ein Gesamtübersichtsplan des Campus der Universität angebracht.

In erster Linie sind die Info- und Sammelpunkte sowohl als Sammelplatz bei einer Gebäuderäumung als auch als erste Anlaufstelle für den Rettungsdienst bzw. Notarzt gedacht.

Genutzt wird das System natürlich auch im Alltag zur Treffpunktvereinbarung, zur Ortsbeschreibung oder z. B. bei einer Taxibestellung.

Durch weitere gelbe Hinweisschilder sind die Info- und Sammelpunkte, die etwas weiter von der Ringstraße entfernt liegen, gekennzeichnet und leicht auffindbar.
(Betrifft die Info- und Sammelpunkte 1, 3, 5, 7, 8, 9, 10, 11)

Hinweisschild Info- und Sammelpunkt 9                               Hinweisschild Info- und Sammelpunkt 10

Betrieblicher ErsthelferEinklappen

Der Ersthelfer ist ein ausgebildeter Laie, der als Erster am Ort des Geschehens Maßnahmen ergreifen kann, um akute Gefahren für Leben und Gesundheit abzuwenden.

Je nach Gefährdung im Arbeitsumfeld soll ein bestimmter prozentualer Anteil der Beschäftigten (Hochschulen 5 bis 10%) eine Ausbildung zum Ersthelfer haben. Als Berechnungsgrundlage dient die Zahl der anwesenden Beschäftigten, nicht die Zahl der Gesamtbelegschaft.

Neben der Ersten-Hilfe-Leistung im Notfall sind die Ersthelfer auch zuständig für die Erste-Hilfe-Kästen (Betriebsverbandskästen) im jeweiligen Bereich. Diese sind einmal im Quartal zu überprüfen und gegebenenfalls ist fehlendes Material zu ergänzen. Der Lehrstuhlinhaber/Leiter der Einrichtung ist verpflichtet, die entsprechenden Mittel zur Verfügung zu stellen.

Zivilrechtliche Aspekte
Grundsätzlich ist jeder zur unmittelbaren Hilfeleistung verpflichtet – mit oder ohne Ausbildung. Ein Ersthelfer, der nach besten Wissen und Gewissen handelt, muss grundsätzlich weder mit nachteiligen zivilrechtlichen noch strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Weitere Informationen können Sie der DGUV-Broschüre: Rechtsfragen bei Erste-Hilfe-Leistung durch Ersthelfer entnehmen.

Infektionsgefahr bei Erster Hilfe
Viele Ersthelfer befürchten, sich bei einer Hilfeleistung zu infizieren, etwa mit HIV, Hepatitis B oder C. Oft leisten sie aufgrund dieser Befürchtung keine Erste Hilfe. Jedoch besteht die Gefahr einer Infektion nur bei bestimmten Verletzungen und lässt sich fast immer durch einfache Handlungen vermeiden. Um sich zu schützen, sollten Ersthelfer bei der Versorgung blutender und anderer offener Wunden grundsätzlich entsprechende Einmalhandschuhe tragen. Das gilt insbesondere, wenn der Helfer selbst eventuelle Verletzungen an den Händen hat. Daher gehören Einmalhandschuhe zur Standardausrüstung eines Verbandkastens.

Bei der Mund-zu-Nase oder Mund-zu-Mund-Beatmung ist die Gefahr einer Infektion sehr gering, insbesondere dann, wenn der Verletzte nicht im Gesicht oder Mundraum blutet. Der Ersthelfer kann auch eine Beatmungshilfe verwenden. Wenn der Verletzte im Gesicht oder Mundraum blutet und keine Maske zur Hand ist, sollte mit einer erforderlichen Herzmassage ohne Beatmung begonnen werden, bis der Rettungswagen eingetroffen ist.

Kommt ein Ersthelfer trotz aller Vorsicht in Kontakt mit möglicherweise infiziertem Blut oder anderen Körperflüssigkeiten, sind intakte Hautstellen gründlich mit Wasser und Seife, anschließend mit einem alkoholischen Desinfektionsmittel zu reinigen. Geschädigte Haut sowie Augen und Mundhöhle werden erst mit Wasser, dann gegebenenfalls mit einem antiseptischen Präparat gespült.
In jedem Fall ist sofort ein Arzt aufzusuchen, um einer Infektion vorzubeugen.

Erste-Hilfe KurseEinklappen

Die Aus- und Fortbildung der Ersthelfer an der Universität Bayreuth erfolgt durch eine ermächtigte Stelle, die vom zuständigen Unfallversicherungsträger anerkannt ist.

Die Aus- bzw. Fortbildung besteht aus:

  • dem Erste-Hilfe-Lehrgang (9 Unterrichtseinheiten) als Grundlehrgang und
  • dem Erste-Hilfe-Training (9 Unterrichtseinheiten), das in der Regel nach zwei Jahren absolviert werden soll.

Die Lehrgänge und Trainings finden in der Regel im Frühjahr eines jeden Jahres an der Universität Bayreuth statt. Die Teilnahme ist für die Beschäftigten kostenfrei. Kostenträger ist der zuständige Unfallversicherungsträger, die Bayerische Landesunfallkasse in München.

Ausschreibung und Anmeldeformular werden rechtzeitig im Abschnitt NEWS dieser Internetseiten veröffentlicht bzw. über die Sicherheitsbeauftragten in den jeweiligen Einrichtungen bekannt gegeben.

Aktuelle Informationen finden Sie unter der Rubrik News.

SanitätsräumeEinklappen

An der Universität gibt es in den zentralen Gebäuden Sanitätsräume, die entsprechend der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A4.3 ausgestattet sind. In jedem Sanitätsraum befindet sich ein Verbandskasten, eine Liegemöglichkeit, eine Trage zur Bergung von Verletzten, eine Decke und gegebenenfalls weiteres geeignetes Inventar und Mittel für die Erste Hilfe. Weiterhin sind diese Räume mit einem Telefon und einer Waschgelegenheit ausgestattet.

Liste der Sanitäträume

VerbandsmaterialEinklappen
Rettungszeichen E06 Erste Hilfe

Zum Erste-Hilfe-Material zählen Verbandstoffe, alle sonstigen Hilfsmittel und medizinischen Geräte, soweit sie der Durchführung von Erster Hilfe dienen. Hinweise auf Art und Menge der vorrätig zu haltenden Verband- und Hilfsmittel sind in Punkt 5.3 der DGUV-Information 204-022 "Erste Hilfe im Betrieb" und in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A4.3 enthalten.

In jedem Bereich sollte mindestens ein Betriebsverbandkasten nach DIN 13157 vorhanden sein. Ein Überblick über den Inhalt eines Betriebsverbandkastens ist folgendem Dokument zu entnehmen: Link zum Dokument

Das Erste-Hilfe-Material muss jederzeit schnell erreichbar und leicht zugänglich (z.B. Flur, Sozialraum), in geeigneten Behältnissen geschützt gegen schädigende Einflüsse (Verunreinigungen, Nässe, extreme Temperaturen), in ausreichender Menge bereitgehalten und falls notwendig ergänzt werden. Erste-Hilfe-Material besteht teilweise aus Sterilprodukte, die mit einem Haltbarkeitsdatum gekennzeichnet sind. Auf einen rechtzeitigen Austausch ist zu achten.

Die Aufbewahrungsorte der Verbandmittel sind deutlich erkennbar und dauerhaft zu kennzeichnen.

Zusätzliches Erste-Hilfe-Material über den Inhalt des Verbandskastens nach DIN 13157 hinaus ist auf Grund betriebsbedingter Gefährdung oder betriebsärztlicher Entscheidung bereitzuhalten. Betriebsbedingte Gefährdungen sind z.B. das Einwirken gefährlicher chemischer Stoffe (z.B. Flusssäure) oder aus der Arbeitsumgebung heraus (z.B. Freilandarbeiten). Im Zweifelsfall ist die Betriebsärztin zu kontaktieren.

Erste-Hilfe-Material kann über die Chemikalienausgabe im NWI bezogen werden.
Öffnungszeiten der Chemikalienausgabe (Tel. -2437 oder -2206):

  • Montag bis Donnerstag: 9:00 - 11:00 Uhr und 14:00 - 15:00Uhr
  • Freitag: 9:00 - 11:00 Uhr
VerbandbuchEinklappen

Über jede Erste-Hilfe-Leistung müssen nach Abschnitt Drei im Kapitel 4 der DGUV-Vorschrift 1 (DGUV-V 1) „Grundsätze der Prävention“ Aufzeichnungen geführt und fünf Jahre aufbewahrt werden. Dabei ist es unerheblich, ob Verbandmaterial benötigt wurde oder nicht, weil z.B. nur gekühlt wurde.

Die Einträge im Verbandbuch (DGUV-I 204-021) dienen der Dokumentation von Verletzungen mit eventuellen Spätfolgen. Einträge im Verbandbuch werden in der Regel von der Unfallversicherung als Nachweis anerkannt. Die Richtigkeit der Eintragung wird in der letzten Spalte durch einen Zeugen bestätigt. Bei größeren Verletzungen, die eine ärztliche Behandlung erfordern oder eine Arbeitsunfähigkeit zur Folge haben, ist eine schriftliche Unfallanzeige zu erstatten.

Gefahrstoffspezifische Erste HilfeEinklappen

Die GESTIS-Stoffdatenbank der gesetzlichen Unfallversicherer enthält Informationen für den sicheren Umgang mit chemischen Stoffen am Arbeitsplatz, wie z.B. die Wirkung der Stoffe auf den Menschen, die erforderlichen Schutzmaßnahmen und die Maßnahmen im Gefahrfall, inklusive der Ersten Hilfe.

Giftnotruf Einklappen

Der Giftnotruf München ist der Abteilung Klinische Toxikologie des Klinikums rechts der Isar angegliedert und steht rund um die Uhr beratend bei allen Vergiftungsfragen zur Verfügung.

Notruf und Information:   (089) 19240 /  E-Mail: tox@lrz.tum.de

Weitere wichtige Informationen:

Kontakt

Dipl.-Ing. (FH) Dieter Spörl
Büro: Zentrale Technik, Raum 2.07
Telefon: 0921 / 55-2112
E-Mail: dieter.spoerl@uni-bayreuth.desi@uni-bayreuth.de


Verantwortlich für die Redaktion: Dieter Spörl

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