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Zentrale Technik der Universität Bayreuth

Sicherheitsingenieur & Abteilung Sicherheitswesen

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Gefahrgut

Gefährliche Güter im Sinne des Gefahrgutbeförderungsgesetzes (GGBefG) sind Stoffe und Gegenstände, von denen auf Grund ihrer Natur, ihrer Eigenschaften oder ihres Zustandes im Zusammenhang mit der Beförderung Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere für die Allgemeinheit, für wichtige Gemeingüter, für Leben und Gesundheit von Menschen sowie für Tiere und Sachen ausgehen können.

Das bedeutet, Stoffe mit den verschiedenen gefährlichen Eigenschaften aus den Laboren und Werkstätten der Universität Bayreuth werden zum Gefahrgut, wenn sie auf der Straße, auf der Schiene, auf dem Wasser (See- und Binnenschifffahrt) oder in der Luft transportiert werden müssen.

Nachfolgend finden Sie ausführliche Informationen zum Thema Gefahrgut:

Gefahrgutrichtlinie der Universität BayreuthEinklappen

Die Gefahrgutrichtlinie der Universität Bayreuth regelt den Umgang mit gefährlichen Gütern.
Die Gefahrgutrichtlinie findet Anwendung bei:

  • der Beförderung von gefährlichen Gütern durch die Lehrstühle und Einrichtungen zu den Außenstellen der Universität
  • dem Versand gefährlicher Güter innerhalb Deutschlands und ins Ausland
  • Versand nicht gefährlicher Güter zusammen mit Stoffen, die bei der Verwendung zu Kühl- und Konditionierungszwecken eine Erstickungsgefahr darstellen können (wie Trockeneis; Stickstoff, tiefgekühlt, flüssig oder Argon, tiefgekühlt, flüssig)
  • Beförderung von Gefahrgut auf dem Gelände der Universität
  • Beförderung gefährlicher Abfälle

Die Gefahrgutrichtlinie besteht aus folgenden Teilen:

  • Gefahrgutrichtlinie 
  • Merkblätter A-D 
  • Formblätter A-L

GEFAHRGUTRICHTLINIE DER UNIVERSITÄT BAYREUTH

​MerkblätterEinklappen

Merkblatt A - Beförderung zu den Aussenstellen der Universtät
Es gilt die Gefahrgutrichtlinie der Universität Bayreuth.
Dieses Merkblatt gilt für Gefahrguttransporte, insbesondere Chemikalien der Chemikalienausgabe, zu Gebäuden und Einrichtungen der Universität Bayreuth und Versuchsflächen, die sich NICHT auf dem Campus, Universitätsstraße 30 befinden und der Weg zurück zum Campus. Außerdem gilt dieses Merkblatt für Probentransporte zur Zentralen Analytik in der Dr.-Hans-Frisch-Str. 
MERKBLATT A

Merkblatt B - Versand National
Es gilt die Gefahrgutrichtlinie der Universität Bayreuth. Es gelten die Vorschriften der Versandunternehmen, wie Deutsche Post, Transoflex, usw.
Dieses Merkblatt gilt für den Versand von Gefahrgut mit den gängigen Versandunternehmen innerhalb von Deutschland.
MERKBLATT B

Merkblatt C - Versand International
Es gilt die Gefahrgutrichtlinie der Universität Bayreuth. Es gelten die Vorschriften der entsprechenden Luffrachtspedition.
Dieses Merkblatt gilt für den Versand von Gefahrgut per Luftfracht ins Ausland.
MERKBLATT C

Merkblatt D - Interne Beförderung auf dem Campus der Universität
Es gilt die Gefahrgutrichtlinie der Universität Bayreuth.
Dieses Merkblatt gilt für die Beförderung von Gefahrgut auf dem Campus der Universität Bayreuth.
MERKBLATT D

FormblätterEinklappen



Weitere wichtige Informationen: Rechtliche Vorgaben

Kontakt

Dipl.-Ing. (FH) Claudia Zehring
Büro: Zentrale Technik, Raum 2.03
Telefon: 0921 / 55-2113
E-Mail: claudia.zehring@uni-bayreuth.de


Verantwortlich für die Redaktion: Claudia Zehring

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