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Zentrale Technik der Universität Bayreuth

Stabstelle Arbeitssicherheit – Arbeitssicherheit, Arbeitsmedizin, Strahlenschutz und Biologische Sicherheit & Referat Sicherheitswesen

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Unfälle

Allgemeines

Unfälle sind unverzüglich dem Sicherheitsingenieur der Universität Bayreuth Herrn Dipl.-Ing. (FH) Dieter Spörl, zu melden.

Die Unfallanzeige für Beschäftigte soll über den für den jeweiligen Bereich benannten Sicherheitsbeauftragten mit dem entsprechenden Formblatt erfolgen.

Die weitere Bearbeitung übernimmt der Sicherheitsingenieur. Eine verspätete Unfallmeldung (-anzeige) an den Versicherungsträger gefährdet ein ordnungsgemäßes Feststellungsverfahren und kann in bestimmten Fällen einen Leistungsausschluss bewirken.

UnfallversicherungsträgerEinklappen

Der zuständige Unfallversicherungsträger der Universität Bayreuth ist die Bayerische Landesunfallkasse in München (Servicecenter Telefon: 089 / 36093-440, E-Mail: servicecenter@kuvb.de). Nach einem Arbeits- oder Wegeunfall teilen Sie dies bitte der behandelnden Arztpraxis bzw. dem Krankenhaus mit. Bitte beachten Sie, dass weitergehende Behandlungen nur durch sogenannte Durchgangsärzte (D-Ärzte) durchgeführt werden dürfen. Eine Übersicht der D-Ärzte in Bayreuth finden Sie auf den Telefonischen Notrufen der Universität. Über die Datenbank der DGUV finden Sie weitere Durchgangsärzte in Ihrer Nähe.

Über die Anerkennung als Arbeits- oder Wegeunfall und der zu erbringenden Leistungspflicht entscheidet immer die Bayerische Landesunfallkasse.

VersicherungsschutzEinklappen

Beschäftige und Studierende der Universität Bayreuth sind Kraft Gesetzes gegen die Folgen von Unfälle (Arbeits- und Wegeunfälle) bei der Bayerischen Landesunfallkasse versichert. Versicherungsschutz besteht bei Unfällen, die in ursächlichem Zusammenhang mit der Tätigkeit und/oder dem Studium an der Universität Bayreuth stehen. Ebenfalls versichert sind Wegeunfälle, die sich auf dem direkten Weg zu einer versicherten Tätigkeit oder auf dem direkten Heimweg von einer versicherten Tätigkeit ereignen.

Beamtinnen und Beamte sind in der gesetzlichen Unfallversicherung versicherungsfrei. Für diesen Personenkreis gelten die Vorschriften der Dienstunfallfürsorge (Referat III/1.1, Tel. 5230).

Formblätter für die Unfallanzeige ​Einklappen

Es ist ausreichend, wenn Sie ein Exemplar der Unfallanzeige dem Sicherheitsingenieur zukommen lassen.

Unfallanzeigen:

Studierende der Universität Bayreuth

Beschäftigte der Universität Bayreuth 

Unfallleitblatt bei Unfällen mit FluorwasserstoffsäureEinklappen

Um bei Unfällen mit Flusssäure eine optimale Behandlung der verunfallten Personen zu gewährleisten, ist es wichtig, dass behandelnde Ärzte und Rettungskräfte umfassende Informationen zum Unfall erhalten. Dafür sollte das nachfolgende Unfallleitblatt VOLLSTÄNDIG ausgedruckt und möglichst genau ausgefüllt werden.
Unfallleitblatt

Durchgangsarzt/-ärztinEinklappen

Ist nach Arbeitsunfällen oder Wegeunfällen eine ärztliche Behandlung erforderlich muss ein entsprechender Durchgangsarzt aufgesucht werden.

Ein Durchgangsarzt (D-Arzt) ist ein Arzt, der eine Zulassung zur berufsgenossenschaftlichen Heilbehandlung besitzt und daher von den Berufsgenossenschaften bestellt wird.
In der Regel sind Durchgangsärzte Fachärzte für Chirurgie (Unfallchirurgie) und Orthopädie. Behandelt werden alle Arten von Arbeitsunfällen und Wegeunfällen. Sie müssen eine ständige unfallärztliche Bereitschaft gewährleisten.

Durchgangsärzte in der können über ein entsprechendes Portal gesucht werden:
Informationsdienste

Informationsmaterial zum Thema UnfallversicherungEinklappen

Kontakt

Dipl.-Ing. (FH) Dieter Spörl
Büro: Zentrale Technik, Raum 2.07
Telefon: 0921 / 55-2112
E-Mail: dieter.spoerl@uni-bayreuth.desi@uni-bayreuth.de


Verantwortlich für die Redaktion: Dieter Spörl

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