Durch Vertrag hat die Universität Bayreuth Frau Katrin Pietschmann-Berr und Frau Katrin Schmerberg ab 01. Oktober 2018 verpflichtet, die Aufgaben eines Betriebsarztes wahrzunehmen.
Die Praxis der Betriebsärztinnen ist unter folgender Adresse zu erreichen:
Arbeitsmedizinische Praxis Katrin Pietschmann-Berr und Katrin Schmerberg |
Filchnerstraße 2 |
95448 Bayreuth |
Tel.: 0921/51667088 |
FAX: 0921/51667089 |
Termine zur arbeitsmedizinischen Vorsorge und zu Untersuchungen nach den entsprechenden Grundsätzen bitten wir, mit Dipl.-Ing. (FH) Claudia Zehring über die Funktionsmailadresse arbeitsmedizin@uni-bayreuth.de abzustimmen.
Bitte beachten Sie, dass die arbeitsmedizinische Vorsorge für Drittmittelbeschäftigte als Bestandteil der Personalkosten aus den jeweiligen Projektgeldern finanziert werden müssen.
Grundlage ist § 3 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG) sowie die Richtlinie über die Gewährleistung eines arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Arbeitsschutzes in der staatlichen Verwaltung des Freistaates Bayern vom 15. Februar 2011.
Die Betriebsärztin nimmt insbesondere folgende Aufgaben wahr:
- Beratung in arbeitsphysiologischen und arbeitspsychologischen, hygienischen und ergonomischen Fragen
- Arbeitsmedizinische Vorsorge
- Untersuchungen nach den Unfallverhütungsvorschriften, dem Jugendarbeitsschutzgesetz, dem Bundesseuchengesetz, der Strahlenschutz-Verordnung und der Gefahrstoffverordnung
Selbstverständlich sind alle tätigen Ärzte und Mitarbeiter verpflichtet, über alle Angelegenheiten, die ihnen im Rahmen der Betreuung bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren.