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Zentrale Technik der Universität Bayreuth

Sicherheitsingenieur & Abteilung Sicherheitswesen

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Zum Erste-Hilfe-Material zählen Verbandstoffe, alle sonstigen Hilfsmittel und medizinischen Geräte, soweit sie der Durchführung von Erster Hilfe dienen. Hinweise auf Art und Menge der vorrätig zu haltenden Verband- und Hilfsmittel sind in Punkt 5.3 der DGUV-Information 204-022 "Erste Hilfe im Betrieb" und in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A4.3 enthalten.

In jedem Bereich sollte mindestens ein Betriebsverbandkasten nach DIN 13157 vorhanden sein. Ein Überblick über den Inhalt eines Betriebsverbandkastens ist folgendem Dokument zu entnehmen: Link zum Dokument

Das Erste-Hilfe-Material muss jederzeit schnell erreichbar und leicht zugänglich (z.B. Flur, Sozialraum), in geeigneten Behältnissen geschützt gegen schädigende Einflüsse (Verunreinigungen, Nässe, extreme Temperaturen), in ausreichender Menge bereitgehalten und falls notwendig ergänzt werden. Erste-Hilfe-Material besteht teilweise aus Sterilprodukte, die mit einem Haltbarkeitsdatum gekennzeichnet sind. Auf einen rechtzeitigen Austausch ist zu achten.

Die Aufbewahrungsorte der Verbandmittel sind deutlich erkennbar und dauerhaft zu kennzeichnen.

Zusätzliches Erste-Hilfe-Material über den Inhalt des Verbandskastens nach DIN 13157 hinaus ist auf Grund betriebsbedingter Gefährdung oder betriebsärztlicher Entscheidung bereitzuhalten. Betriebsbedingte Gefährdungen sind z.B. das Einwirken gefährlicher chemischer Stoffe (z.B. Flusssäure) oder aus der Arbeitsumgebung heraus (z.B. Freilandarbeiten). Im Zweifelsfall ist die Betriebsärztin zu kontaktieren.

Erste-Hilfe-Material kann über die Chemikalienausgabe im NWI bezogen werden.
Öffnungszeiten der Chemikalienausgabe (Tel. -2437 oder -2206):

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