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Zentrale Technik der Universität Bayreuth

Sicherheitsingenieur & Abteilung Sicherheitswesen

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Brandschutz geht uns alle an!

"Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muss. Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss."

(Gerichtsurteil des OVG Münster 10A 363/86 vom 11.12.1987)

Der Brandschutz fasst alle Maßnahmen zusammen, durch die der Entstehung eines Brandes oder der Ausbreitung eines Brandes durch Feuer und Rauch vorgebeugt wird (vorbeugenden Brandschutz) und durch die die Rettung von Menschen und Tieren einschließlich wirksamer Löschmaßnahmen bei einem Brand ermöglicht werden (abwehrender Brandschutz).

Im Bereich der Universität gilt die Brandschutzordnung der Universität Bayreuth.

Brandschutzordnung der Universität BayreuthEinklappen

Die Brandschutzordnung dient zum Zwecke der vorbeugenden Brandverhütung sowie der Festlegung von Maßnahmen im Brandfall mit dem Ziel, Personen und Sachschäden möglichst gering zu halten.

Brandschutzunterweisung/LöschübungEinklappen

An der Universität werden in Zusammenarbeit mit einer externen Firma Brandschutzunterweisungen angeboten. Diese setzen sich aus einem Theorieteil von ca. 60 Minuten sowie einer anschließenden praktischen Feuerlöschübung an einem Brandsimulator zusammen.

Termine:
Bei einer verbindlichen Gruppengröße von 15 bis max. 25 Personen können separate Termine vereinbart werden (Vorlaufzeit ca. 3 Wochen).
Für einzelne Personen oder kleinere Gruppen wird ein gemeinsamer Termin organisiert. In der Regel finden an diesen Tagen mehrere Brandschutzunterweisungen statt.

In beiden Fällen richten Sie bitte ihre Anfrage an den Sicherheitsingenieur.

Entsprechend den Vorschriften (ArbSchG, DGUV Vorschrift 1, ASR A2.2) hat der Leiter der Einrichtung / Lehrstuhlinhaber eine ausreichende Anzahl der Beschäftigten durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden zu schulen. Analog der betrieblichen Ersthelfer ist eine Quote von 5 bis 10% ausreichend.

Ortsfeste Feuerlöschanlagen mit Löschgasen (z.B. Kohlendioxid, Argon)Einklappen

Mehrere Bereiche der Universität sind mit ortsfesten Löschanlagen ausgestattet. Dies sind zentrale Gefahrstofflager oder Bereiche mit besonderen Gefahren.

In der Regel werden diese Löschanlagen an der Universität mit Kohlendioxid betrieben, einige Anlagen mit Argon.

Die ortsfesten Löschanlagen unterliegen einer jährlichen Wartung, die durch ZT3 - Betriebstechnik veranlasst wird.

Nachfolgend sind entsprechende Musterbetriebsanweisungen angefügt:

Alle Personen, die Zutritt zu diesen Räumen haben, müssen unterwiesen werden. Weiterhin ist eine jährliche Wiederholungsunterweisung notwendig.
Nachfolgend eine Vorlage für ein entsprechendes Unterweisungsprotokoll:

Weitere Dokumente:

Prüfung der FeuerlöscherEinklappen

Die regelmäßige Prüfung der Feuerlöscher der Universität Bayreuth wird zentral durch ZT1 - Hausdienste im Abstand von zwei Jahren veranlasst.

Defekte Feuerlöscher oder Geräte, die nicht mehr entsprechend geeignet sind werden dabei ausgetauscht.

Entleerte Löscher können über ZT1 wieder einer Befüllung zugeführt werden.

​Nachfolgend finden Sie ausführliche Informationen zum Thema Brandschutz

Kontakt

Dipl.-Ing. (FH) Dieter Spörl
Büro: Zentrale Technik, Raum 2.07
Telefon: 0921 / 55-2112
E-Mail: dieter.spoerl@uni-bayreuth.desi@uni-bayreuth.de


Verantwortlich für die Redaktion: Dieter Spörl

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