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Zentrale Technik der Universität Bayreuth

Stabstelle Arbeitssicherheit – Arbeitssicherheit, Arbeitsmedizin, Strahlenschutz und Biologische Sicherheit & Referat Sicherheitswesen

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Grundsätzlich wird beim Umgang mit Biologischen Arbeitsstoffen unterschieden zwischen gezielter und nicht gezielter Tätigkeit:

Die BioStoffV teilt die Biostoffe entsprechend ihres Gefährdungspotentials in vier Risikogruppen (RG) ein, dabei stehen die humanpathogenen Eigenschaften im Vordergrund.
Bei der Beurteilung der gesundheitsgefährdenden Eigenschaften von Biostoffen sind das Infektionsrisiko, mögliche sensibilisierende oder toxische Wirkungen und sonstige die Gesundheit schädigende Wirkungen zu bewerten. Der Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) stellt Technische Regeln zur Einstufung von Biostoffen zur Verfügung (TRBA 450-466).

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