Der Arbeitsschutzausschuss (ASA) ist ein Organ des betriebliche Arbeitsschutzes und ab einer Betriebsgröße mit mehr als 20 Beschäftigten vorgeschrieben (§ 11 Arbeitssicherheitsgesetz – AsiG).
Der ASA hat die Aufgabe, Anliegen des Arbeits-, Gesundheits-, Brandschutzes und der Unfallverhütung zu erörtern, Verbesserungen vorzuschlagen, Maßnahmen zu beraten und Entscheidungen vorzubereiten. Der Arbeitsschutzausschuss ist kein Beschlussorgan, er besitzt keine Entscheidungsbefugnis. Der Ausschuss kann lediglich Empfehlungen formulieren.
Die Aufgaben des Arbeitsschutzausschusses sind insbesondere:
- Analyse des Unfallgeschehens an der Universität
- das Vorstellen neuer Gesetze, Verordnungen oder Unfallverhütungsvorschriften
- Beratung über Maßnahmen und Einrichtungen, um Unfall- und Gesundheitsgefahren zu begegnen
- Erfahrungsaustausch zu Betriebsbegehungen und umgesetzten Maßnahmen
- Koordinierung der Arbeitssicherheitsaufgaben
- Maßnahmen zur Prävention, zur Ersten Hilfe und zum Brandschutz
- Beratung zu universitären Baumaßnahmen wie z. B. Barrierefreiheit
- Beratung über Fragen des Gesundheitsschutzes und der arbeitsmedizinischen Vorsorge
- Beratung sicherheitstechnischer Aspekte bei der Einführung neuer Arbeitsverfahren oder neuer Arbeitsstoffe
Der Arbeitsschutzausschuss setzt sich mindestens zusammen aus einem Vertreter der Hochschulleitung, einem Vertreter/in des Personalrates, dem Sicherheitsingenieur, den Betriebsärztinnen und Vertreter/innen aus der Gruppe der Sicherheitsbeauftragten. Die Schwerbehindertenvertretung hat das Recht, an allen Sitzungen des ASA beratend teilzunehmen. Darüber hinaus hat die Schwerbehindertenvertretung das Recht, Angelegenheiten, die einzelne Schwerbehinderte oder Gruppen schwerbehinderter Beschäftigter betreffen, auf die Tagesordnung der ASA-Sitzungen setzen zu lassen.
Haben Sie im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutz Anregungen und Verbesserungsvorschläge oder möchten Sie bestimmte Themen im ASA angesprochen haben, schreiben Sie bitte eine Email an den Sicherheitsingenieur.