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Zentrale Technik der Universität Bayreuth

Sicherheitsingenieur & Abteilung Sicherheitswesen

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Regelmäßige Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel müssen vor der ersten Inbetriebnahme und danach regelmäßig wiederkehrend auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden.
Die Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme ist nicht erforderlich, wenn vom Hersteller oder Errichter bestätigt wird, dass betriebsfertig installierte oder angeschlossene elektrische Betriebsmittel entsprechend der DGUV Vorschrift 4 beschaffen sind. Für anschlussfertige elektrische Betriebsmittel ist in der Regel die Konformitätserklärung ausreichend.

Die Prüfung elektrischer Anlagen (ortsfest) erfolgt für

Diese Prüfung wird von der Zentralen Technik veranlasst.

Regelmäßige Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel     

Nach DGUV Vorschrift 4 (früher BGV-A3) „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ und DGUV Information 203-049 „Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel“ sind Geräte die während des Betriebs bewegt oder leicht von einem Platz zum anderen gebracht werden können, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind. Darunter fallen Geräte wie Kaffeemaschinen, Wasserkocher, Mikrowellen in Teeküchen ebenso wie Drucker, Computer, Monitore in Büros aber auch Verlängerungsleitungen oder Mehrfachsteckdosen.

Grundsätzlich hat vor jeder Benutzung eine Sichtprüfung auf äußerlich erkennbare Schäden zu erfolgen. Bei sichtbaren Beschädigungen ist die Nutzung untersagt.

Die Wiederholungsprüfungen nach DGUV Vorschrift 4 sind in folgendem Turnus durchzuführen:

Diese Prüfungen sind von den einzelnen Einrichtungen und Lehrstühlen der Universität selbst durchzuführen (1) bzw. zu veranlassen (2).

Regelmäßige Prüfung FI-Schutzschalter

Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen bei stationären Anlagen (z.B. FI-Schutzschalter an Einzelarbeitsplätzen in Laboratorien) müssen, unabhängig von der obigen Regelung, von jedem Nutzer selbst spätestens alle 6 Monate auf ihre Schutzfunktion geprüft werden. Bei nichtstationären Anlagen müssen die entsprechenden Fehlerstromschutzschalter arbeitstägliche geprüft werden.
Informationen gibt es bei der Zentralen Technik, Leiter der Betriebselektrik, Herr Tobias Hofmann, ZT3.2, Tel.: 2114, tobias.hofmann@uni-bayreuth.de .

Weitere Informationen:

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