Regelmäßige Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel müssen vor der ersten Inbetriebnahme und danach regelmäßig wiederkehrend auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden.
Die Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme ist nicht erforderlich, wenn vom Hersteller oder Errichter bestätigt wird, dass betriebsfertig installierte oder angeschlossene elektrische Betriebsmittel entsprechend der DGUV Vorschrift 4 beschaffen sind. Für anschlussfertige elektrische Betriebsmittel ist in der Regel die Konformitätserklärung ausreichend.
Die Prüfung elektrischer Anlagen (ortsfest) erfolgt für
- Labore und Werkstätten: alle zwei Jahre
- Büroräume und andere Räume: alle vier Jahre
Diese Prüfung wird von der Zentralen Technik veranlasst.
Regelmäßige Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel
Nach DGUV Vorschrift 4 (früher BGV-A3) „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ und DGUV Information 203-049 „Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel“ sind Geräte die während des Betriebs bewegt oder leicht von einem Platz zum anderen gebracht werden können, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind. Darunter fallen Geräte wie Kaffeemaschinen, Wasserkocher, Mikrowellen in Teeküchen ebenso wie Drucker, Computer, Monitore in Büros aber auch Verlängerungsleitungen oder Mehrfachsteckdosen.
Grundsätzlich hat vor jeder Benutzung eine Sichtprüfung auf äußerlich erkennbare Schäden zu erfolgen. Bei sichtbaren Beschädigungen ist die Nutzung untersagt.
Die Wiederholungsprüfungen nach DGUV Vorschrift 4 sind in folgendem Turnus durchzuführen:
- Labore, Werkstätten: jährlich
- Büroräume und sonstige Räume: alle zwei Jahre
Diese Prüfungen sind von den einzelnen Einrichtungen und Lehrstühlen der Universität selbst durchzuführen (1) bzw. zu veranlassen (2).
- (1) Die Prüfung kann von elektrotechnisch unterwiesenen Personen mit den von der Zentralen Technik auszuleihenden Testgeräten ausgeführt werden. Zuständig für Einweisungen und Ausleihe der Geräte ist die Elektroabteilung der Zentralen Technik, ZT3.2.
Ansprechpartner: Herr Andreas Kachel, Tel.: 2126, E_Check@uni-bayreuth.de
Vordruck Prüfprotokoll für ortsveränderliche Geräte
- (2) Weiterhin besteht die Möglichkeit, über einen mit dem TÜV abgeschlossenen Rahmenvertrag die Prüfungen durchführen zu lassen.
Ansprechpartner für den Rahmenvertrag ist der Leiter der Elektrotechnik ZT3/E, Herr Dipl.-Ing.(FH) Holger Quindt, Tel.: 2120, holger.quindt@uni-bayreuth.de.
Prüfkosten Vordruck
TÜV-Auftrag
Regelmäßige Prüfung FI-Schutzschalter
Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen bei stationären Anlagen (z.B. FI-Schutzschalter an Einzelarbeitsplätzen in Laboratorien) müssen, unabhängig von der obigen Regelung, von jedem Nutzer selbst spätestens alle 6 Monate auf ihre Schutzfunktion geprüft werden. Bei nichtstationären Anlagen müssen die entsprechenden Fehlerstromschutzschalter arbeitstägliche geprüft werden.
Informationen gibt es bei der Zentralen Technik, Leiter der Betriebselektrik, Herr Tobias Hofmann, ZT3.2, Tel.: 2114, tobias.hofmann@uni-bayreuth.de .
Weitere Informationen:
- DGUV-Vorschrift 4 – Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
- DGUV Information 203-049 – Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel
- DGUV Information 203-070 – Wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel – Fachwissen für Prüfpersonen
- DGUV Information 203-071 – Wiederkehrende Prüfungen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel – Organisation durch den Unternehmer
- DGUV Information 203-072 – Wiederkehrende Prüfungen elektrischer Anlagen und ortsfester Betriebsmittel – Fachwissen für Prüfpersonen