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Zentrale Technik der Universität Bayreuth

Stabstelle Arbeitssicherheit – Arbeitssicherheit, Arbeitsmedizin, Strahlenschutz und Biologische Sicherheit & Referat Sicherheitswesen

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Der Ersthelfer ist ein ausgebildeter Laie, der als Erster am Ort des Geschehens Maßnahmen ergreifen kann, um akute Gefahren für Leben und Gesundheit abzuwenden.

Je nach Gefährdung im Arbeitsumfeld soll ein bestimmter prozentualer Anteil der Beschäftigten (Hochschulen 5 bis 10%) eine Ausbildung zum Ersthelfer haben. Als Berechnungsgrundlage dient die Zahl der anwesenden Beschäftigten, nicht die Zahl der Gesamtbelegschaft.

Neben der Ersten-Hilfe-Leistung im Notfall sind die Ersthelfer auch zuständig für die Erste-Hilfe-Kästen (Betriebsverbandskästen) im jeweiligen Bereich. Diese sind einmal im Quartal zu überprüfen und gegebenenfalls ist fehlendes Material zu ergänzen. Der Lehrstuhlinhaber/Leiter der Einrichtung ist verpflichtet, die entsprechenden Mittel zur Verfügung zu stellen.

Zivilrechtliche Aspekte
Grundsätzlich ist jeder zur unmittelbaren Hilfeleistung verpflichtet – mit oder ohne Ausbildung. Ein Ersthelfer, der nach besten Wissen und Gewissen handelt, muss grundsätzlich weder mit nachteiligen zivilrechtlichen noch strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Weitere Informationen können Sie der DGUV-Broschüre: Rechtsfragen bei Erste-Hilfe-Leistung durch Ersthelfer entnehmen.

Infektionsgefahr bei Erster Hilfe
Viele Ersthelfer befürchten, sich bei einer Hilfeleistung zu infizieren, etwa mit HIV, Hepatitis B oder C. Oft leisten sie aufgrund dieser Befürchtung keine Erste Hilfe. Jedoch besteht die Gefahr einer Infektion nur bei bestimmten Verletzungen und lässt sich fast immer durch einfache Handlungen vermeiden. Um sich zu schützen, sollten Ersthelfer bei der Versorgung blutender und anderer offener Wunden grundsätzlich entsprechende Einmalhandschuhe tragen. Das gilt insbesondere, wenn der Helfer selbst eventuelle Verletzungen an den Händen hat. Daher gehören Einmalhandschuhe zur Standardausrüstung eines Verbandkastens.

Bei der Mund-zu-Nase oder Mund-zu-Mund-Beatmung ist die Gefahr einer Infektion sehr gering, insbesondere dann, wenn der Verletzte nicht im Gesicht oder Mundraum blutet. Der Ersthelfer kann auch eine Beatmungshilfe verwenden. Wenn der Verletzte im Gesicht oder Mundraum blutet und keine Maske zur Hand ist, sollte mit einer erforderlichen Herzmassage ohne Beatmung begonnen werden, bis der Rettungswagen eingetroffen ist.

Kommt ein Ersthelfer trotz aller Vorsicht in Kontakt mit möglicherweise infiziertem Blut oder anderen Körperflüssigkeiten, sind intakte Hautstellen gründlich mit Wasser und Seife, anschließend mit einem alkoholischen Desinfektionsmittel zu reinigen. Geschädigte Haut sowie Augen und Mundhöhle werden erst mit Wasser, dann gegebenenfalls mit einem antiseptischen Präparat gespült.
In jedem Fall ist sofort ein Arzt aufzusuchen, um einer Infektion vorzubeugen.

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