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Zentrale Technik der Universität Bayreuth

Stabstelle Arbeitssicherheit – Arbeitssicherheit, Arbeitsmedizin, Strahlenschutz und Biologische Sicherheit & Referat Sicherheitswesen

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Technische Sicherheitsmaßnahmen:

Hierzu gehören technische und bauliche Maßnahmen, die ein unbeabsichtigtes Freiwerden der GVO begrenzen oder verhindern und das Personal vor möglichen von GVO ausgehenden Gefahren schützen, wie zum Beispiel:


Organisatorische Sicherheitsmaßnahmen:

Hierunter fallen alle organisatorischen Maßnahmen, die den ordnungsgemäßen Betrieb der gentechnischen Anlage sicherstellen sowie alle Maßnahmen bei Störungen und Unfällen, wie zum Beispiel:


Arbeitssicherheitsmaßnahmen:

Maßnahmen der Hygiene und des medizinischen Schutzes der Beschäftigten, wie zum Beispiel:

Detaillierte Angaben über Sicherheitsmaßnahmen, die für gentechnische Anlagen vorgeschrieben sind, in denen gentechnische Arbeiten der Sicherheitsstufen 1, 2, 3 bzw. 4 durchgeführt werden, finden sich in der Gentechnik-Sicherheitsverordnung (GenTSV), insbesondere den Anlagen 2 A (für Laborbereiche), 3 (für Gewächshäuser) und 4 (für Tierhaltungsräume).

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