Gentechnische Arbeiten umfassen nach §3 GenTG sowohl die Erzeugung gentechnisch veränderter Organismen (GVO) als auch die Vermehrung, Lagerung, Zerstörung, Entsorgung und den innerbetrieblichen Transport von GVO.
Gentechnische Arbeiten werden ausschließlich in gentechnischen Anlagen durchgeführt, dazu gehören Labore, Technikräume, Produktionsräume, Tierhaltungsräume oder Gewächshäuser. Um den Kontakt der verwendeten Organismen mit Menschen und der Umwelt zu begrenzen und ein dem Gefährdungspotenzial angemessenes Sicherheitsniveau zu gewährleisten, finden organisatorische, technische und biologische Sicherheitsmaßnahmen Anwendung.