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Zentrale Technik der Universität Bayreuth

Stabstelle Arbeitssicherheit – Arbeitssicherheit, Arbeitsmedizin, Strahlenschutz und Biologische Sicherheit & Referat Sicherheitswesen

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Gemäß §4 GenTSV erfolgt die Risikobewertung und die Zuordnung gentechnischer Arbeiten zu den vier Sicherheitsstufen S1 - 4 unter Berücksichtigung der Risikobewertung der GVO und der vorgesehenen biologischen Sicherheitsmaßnahmen.

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