Der Beauftragte für die Biologische Sicherheit (BBS) wird vom Betreiber bestellt und ist verantwortlich für die Überwachung der gentechnischen Arbeiten und die Beratung des Betreibers (bzw. des Betriebs- oder Personalrats) in allen Fragen der biologischen Sicherheit.
Dem BBS obliegt eine jährliche schriftliche Berichterstattungspflicht an den Betreiber („BBS-Bericht“). Auch für BBS muss eine Sachkunde gemäß § 30 GenSTV nachgewiesen werden. Der BBS darf nicht mit dem Betreiber und dem PL identisch sein, da er sich sonst selbst beraten und überwachen würde.