Projektleiter (PL) sind fachliche Experten für die durchgeführten gentechnischen Arbeiten. Sie führen die unmittelbare Planung, Leitung und Beaufsichtigung dieser Arbeiten durch.
- Der Betreiber muss im Rahmen der Zulassung bzw. Anzeige der gentechnischen Arbeit oder seiner Mitteilung nach § 21 Abs. 1 GenTG die Sachkunde des Projektleiters gemäß § 28 GenTSV nachweisen.
Projektleiter sind unter anderem zuständig:
- für die Oganisation der Unterweisung von Beschäftigten und
- deren arbeitsmedizinische Vorsorge.
- Sie berichten dem Beauftragten für die Biologische Sichereheit (BBS) über die durchgeführten gentechnischen Arbeiten und teilen dem Betreiber unerwartete Verläufe on Arbeiten mit, welche eine Gefährdung für Mensch und Umwelt darstellen können.
Die Funktion des PL kann auch der Betreiber bzw. sein gesetzlicher Vertreter wahrnehmen. PL und BBS dürfen nicht identisch sein.