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Zentrale Technik der Universität Bayreuth

Stabstelle Arbeitssicherheit – Arbeitssicherheit, Arbeitsmedizin, Strahlenschutz und Biologische Sicherheit & Referat Sicherheitswesen

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Die Erlaubnis ist personenbezogen. Voraussetzung ist, dass der Antragsteller

Die erforderliche Sachkenntnis wird grundsätzlich nachgewiesen durch

Auch eine andere, mindestens zweijährige hauptberufliche Tätigkeit auf dem Gebiet der Bakteriologie, Mykologie, Parasitologie oder Virologie wird als Nachweis der Sachkenntnis anerkannt, wenn Sie dabei eine gleichwertige Sachkenntnis erworben haben.

Sofern keine Versagensgründe § 47 Abs.1 IfSG und § 48 IfSG auftreten, behält diese Erlaubnis eine lebenslange und bundesweite Gültigkeit.

Erforderliche Unterlagen:

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