Impfungen sind Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge. Sie sind den Beschäftigten anzubieten, soweit das Risiko einer Infektion tätigkeitsbedingt und im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung erhöht ist und der oder die betroffene Beschäftigte nicht bereits über einen ausreichenden Immunschutz verfügt.
Für Impfungen, die für die sichere Ausübung Ihrer Tätigkeit erforderlich sind wenden sie sich rechtzeitig
vor der erforderlichen Impfung an den Sicherheitsingenieur.