Wenn Sie innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen arbeitsunfähig waren, ist der Arbeitgeber verpflichtet gemäß §84, Abs. 2 SGB IX Ihnen ein betriebliches Eingliederungsmanagement anzubieten. Das betriebliche Eingliederungsmanagement ist Bestandteil des betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM). Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Personalrates. Ansprechperson ist Fr. Dr. Ulrike Dinglreiter.