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Zentrale Technik der Universität Bayreuth

Stabstelle Arbeitssicherheit – Arbeitssicherheit, Arbeitsmedizin, Strahlenschutz und Biologische Sicherheit & Referat Sicherheitswesen

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Berufskrankheiten sind KRANKHEITEN,

die in der BERUFSKRANKHEITEN-VERORDNUNG (verursachte Krankheiten durch chemische oder physikalische Einwirkungen; Erkrankungen der Atemwege und der Lungen, des Rippen- und Bauchfells; Hautkrankheiten; Krankheiten sonstiger Ursachen)  bezeichnet sind und die sich der VERSICHERTE durch seine VERSICHERTE TÄTIGKEIT (Betriebstätigkeit, einschließlich Dienstwegen und Dienstfahrten oder im Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit stehende Verwahrung, Beförderung, Instandhaltung oder Erneuerung von Arbeitsgeräten) zuzieht.

Merkmale:

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