Berufskrankheiten sind KRANKHEITEN,
die in der BERUFSKRANKHEITEN-VERORDNUNG (verursachte Krankheiten durch chemische oder physikalische Einwirkungen; Erkrankungen der Atemwege und der Lungen, des Rippen- und Bauchfells; Hautkrankheiten; Krankheiten sonstiger Ursachen) bezeichnet sind und die sich der VERSICHERTE durch seine VERSICHERTE TÄTIGKEIT (Betriebstätigkeit, einschließlich Dienstwegen und Dienstfahrten oder im Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit stehende Verwahrung, Beförderung, Instandhaltung oder Erneuerung von Arbeitsgeräten) zuzieht.
Merkmale:
- Es muss ein Körperschaden vorliegen
- Der Versicherte muss am Arbeitsplatz (über längere Zeit) einer eindeutigen überdurchschnittlichen gesundheitlichen Gefährdung (äußere Einwirkung) ausgesetzt gewesen sein.
- Der Körperschaden muss durch diese schädigende Einwirkung wesentlich mit verursacht worden sein.
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