Unter Absturzsicherung versteht man Praktiken und Vorrichtungen, die dazu dienen, einen Absturz beim Aufenthalt oder bei der Arbeit in Bereichen zu vermeiden, in denen ein Absturz auf Grund der möglichen Sturzhöhe zu Verletzungen führen kann.
Die Absturzsicherung wird dabei in verschiedenen Lebensbereichen durch unterschiedliche Maßnahmen erreicht:
- Im Bauwesen wird unter Absturzsicherung ein Bauteil verstanden, das dem Benutzer die gefahrlose Bewegung auf nicht zu ebener Erde liegenden Flächen ermöglicht, beispielsweise eine Fensterbrüstung oder ein Balkongeländer.
- Bei der Klettersicherung erfolgt die Absturzsicherung im Allgemeinen durch ein Seil, dass mit Expresssets in Zwischensicherungen eingehängt wird und einen Sicherungspartner, der dafür verantwortlich ist, den Sturz des Kletterers mit Hilfe eines Sicherungsgerätes abzufangen. Befindet sich der Sicherungspartner selbst ebenfalls in absturzgefährdetem Gelände, so ist er an einem Standplatz fixiert.
- Bei der Feuerwehr wird die Absturzsicherung durch die Feuerwehrdienstvorschrift 1 geregelt. Dabei werden Feuerwehrleine und Feuerwehrhaltegurt beziehungsweise das „Geräteset Absturzsicherung“ verwendet.
Während die Absturzsicherung im Bauwesen fest an der Gefahrenstelle angebracht ist, um beliebige Personen vor einem Absturz an diesem Ort zu bewahren, werden die Absturzsichrungen beim Klettern und bei der Feuerwehr vom Benutzer mitgeführt und sollen ihn an jeder beliebigen möglichen Absturzstelle schützen.
Absturzsicherungsset
Das Absturzsicherungsset (auch Geräteset Absturzsicherung) ist ein Hilfsmittel für Feuerwehrarbeiten im absturzgefährdeten Bereich. Empfohlen werden Kernmantelseil, verschiedene Karabinerhaken, verschiedene Bandschlingen, SEP-Schlinge, Handschuhe, Gurtzeug, Kantenschutz und weiteren Hilfsmitteln aus dem Bereich der Höhenrettung als Inhalt, wobei auch Varianten mit einer minimalen Ausrüstung (Komplettgurt, Karabiner, Bandschlingen und Kernmantelseil) im Einsatz sind. Absturzsicherungssets sind in einem Rucksack oder Seesack meistens auf Hubrettungsfahrzeugen oder Löschgruppenfahrzeugen verlastet.
Weitere Informationen:
- DGUV Regel 112-198 Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz (ehem. BGR/GUV-R 198)
- DGUV Regel 112-199 Retten aus Höhen und Tiefen mit persönlichen Absturzschutzausrüstungen (ehem. BGR/GUV-R 199)
- DGUV Information 204-011 Erste Hilfe - Notfallsituation: Hängetrauma (ehem. BGI/GUV-I 869)