Abzüge/Digestorien müssen so beschaffen sein, dass durch ihre Bauweise und Luftführung im Betriebszustand:
- Gase, Dämpfe oder Stäube in gefährlicher Konzentration oder Menge aus dem Abzugsinneren nicht in den Laborraum gelangen können,
- sich im Abzugsinneren keine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre bilden kann und
- Beschäftigte gegen verspritzende gefährliche Stoffe oder umherfliegende Glassplitter geschützt sind.
Frontschieber
- Vertikal verschiebbare Abzugsfenster, insbesondere Frontschieber, müssen gegen Herunterfallen gesichert sein. Der Abzug muss mit Eingriffsöffnungen ausgerüstet und schließbar sein. Am Frontschieber muss an gut sichtbarer Stelle ein Hinweiszeichen mit der Aufschrift „Frontschieber geschlossen halten“ angebracht sein. Auch bei geschlossenem Frontschieber muss eine ausreichende Luftzufuhr erhalten bleiben.
Die Hinweiszeichen können über den Sicherheitsingenieur bezogen werden.
weitere Informationen zu Abzügen (DGUV-Information 213-850)
wiederkehrende Prüfung
- Abzüge/Digesotrien werden einmal jährlich durch eine befähigte Person geprüft.
- Die Prüfung wird zentral durch die Zentrale Technik - ZT 3 Betriebstechnik veranlasst.
weitere Informationen zur Prüfung von Abzügen (DGUV-Information 213-850)
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