Auswahl und Prüfung von Leitern und Tritten
An der Universität werden in den verschiedensten Bereichen eine Vielzahl von Leitern und Tritten verwendet.
Bei der Auswahl von Leitern und Tritten ist zu beachten, dass seit dem 01.01.2018 alle Leitern in zwei Leiterklassen unterteilt werden. Einerseits für den beruflichen / gewerblichen Gebrauch wie an der Universität, andererseits für den nichtberuflichen (privaten Bereich).
Weitere Kriterien bei der Auswahl von Leitern und Tritten sind z. B. die Arbeitshöhe und -aufgabe, die Leiterlänge und die Traglast, der Aufstellort bzw. die -fläche und die Art der Verwendung. Ob die Leiter oder ein Tritt das geeignete Arbeitsmittel ist und welche Art von Leiter oder Tritt verwendet werden soll, muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermittelt werden.
Leitern und Tritte sind gemäß Betriebssicherheitsverordnung Arbeitsmittel und unterliegen regelmäßigen Prüfungen.
Vor der Verwendung sind Leitern und Tritte durch die Benutzenden auf einen ordnungsgemäßen Zustand durch eine Sicht- und Funktionsprüfung zu kontrollieren. Mangelhafte Leitern und Tritte dürfen nicht verwendet werden.
Weiterhin müssen Leiter und Tritte in regelmäßigen Abständen von einer befähigten Person nach BetrSichV geprüft werden. Für die Prüfung und Dokumentation des sicheren Zustands von Leitern und Tritten sowie der Eignung für die vorgesehene Tätigkeiten sind die jeweiligen Einrichtungen an der Universität selbst zuständig. Die Zeitabstände für die Prüfung richten sich nach den Betriebsverhältnissen, insbesondere nach der Nutzungshäufigkeit, der Beanspruchung bei der Benutzung sowie der Häufigkeit und Schwere festgestellter Mängel bei vorhergehenden Prüfungen. Eine mindestens jährliche Prüfung wird empfohlen.
Die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) hat für die Ausbildung zur befähigten Person zur Prüfung von Leitern und Tritten ein kostenloses webbasiertes Training entwickelt: „Leitern und Tritte – Grundlagen und Prüfung“
Beschäftigte können damit die erforderlichen Kenntnisse als befähigte Person erwerben und bekommen nach Abschluss der Schulung ein entsprechendes Zertifikat ausgehändigt.
Die BGHW stellt außerdem eine App zur Verfügung, indem Leiter und Tritte erfasst, verwaltet und auch die Prüfergebnisse digital erfasst werden können: BGHW Leiter-Check-App
Ausführliche Informationen und Hinweise enthält die DGUV Information 208-016: Die Verwendung von Leitern und Tritten
Weiterführende Informationen:
BGHM - Arbeitsschutz Kompakt Nr. 051: Einsatz von Leitern
https://www.bghm.de/arbeitsschuetzer/praxishilfen/arbeitsschutz-kompakt/051-arbeiten-mit-leitern/
Technische Regel für Betriebssicherheit: TRBS 2121 Teil 2 Gefährdung von Beschäftigten bei der Verwendung von Leitern
https://www.baua.de/DE/Angebote/Regelwerk/TRBS/TRBS-2121-Teil-2.html