Rechtliche Grundlagen - Für die Lagerung von Gefahrstoffen gelten die Technischen Regeln für Gefahrstoffe
- TRGS509 - Lagern von flüssigen und festen Gefahrstoffen in ortsfesten Behältern sowie Füll- und Entleerstellen für ortsbewegliche Behälter" und
- TRGS510 - Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern
Begriffe
- Lagern ist das Aufbewahren zur späteren Verwendung sowie zur Abgabe an andere. Es schließt die Bereitstellung zur Beförderung ein, wenn die Beförderung nicht innerhalb von 24 Stunden nach der Bereitstellung oder am darauf folgenden Werktag erfolgt. Ist dieser Werktag ein Samstag, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages.
- Es handelt sich nicht um eine Lagerung, wenn gefährliche Stoffe
- sich unmittelbar im Produktions- oder Arbeitsgang befinden,
- in der für den Fortgang der Arbeit erforderlichen Menge (Tagesproduktion) bereitgehalten werden,
- als Fertig- oder Zwischenprodukt kurzfristig abgestellt werden,
- in Laboratorien in der für den Handgebrauch erforderlichen Menge bereitgehalten werden,
- transportbedingt zwischengelagert werden,
- zur Beförderung bereitgestellt werden, wenn die Beförderung binnen 24 Stunden nach dem Beginn der Bereitstellung oder am darauffolgenden Werktag erfolgt („24-Stunden-Regel“).
Lagerklassen
- Zur Festlegung der Zusammenlagerungsmöglichkeiten werden die Gefahrstoffe in Lagerklassen (LGK) eingeteilt. Sie dienen ausschließlich der Steuerung der Zusammenlagerung.
Die Beschreibung der Lagerklassen basiert primär auf der Einstufung nach der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-VO), nach der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), nach den EG-Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG sowie nach den Gefahrgutbeförderungsvorschriften. Zusätzlich werden Differenzierungen nach weiteren rechtlichen Vorschriften, dem Technischen Regelwerk für Gefahrstoffe (TRGS) und von allgemeinen Produkteigenschaften berücksichtigt.
Zusammenlagerung
- Die nachfolgende Darstellung veranschaulicht die zulässige Zusammenlagerung von Gefahrstoffen entsprechend der Lagerklassen. Die Lagerklassen können dem Sicherheitsdatenblatt im Abschnitt 7. Dies gilt jedoch für Sicherheitsdatenblätter für Gefahrstoffen, die in Deutschland vertrieben werden. Die Lagerklassen sind eine auf Deutschland begrenzte Regelung.
Zusammenlagerungstabelle (TRGS510 - 7.2)
Zusammenfassung der TRGS510
- Die nachfolgende Darstellung fasst die Vorgaben der TRGS510 auf einer Seite zusammen.