Die INTERNE ENDVERBLEIBSERKLÄRUNG gilt für Chemikalien der Chemikalienausgabe, die durch gesetzliche Bestimmungen einer Endverbleibserklärung unterliegen.
Diese gesetzliche Bestimmungen sind:
- REACH-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006)
- Grundstoffüberwachungsgesetz (GÜG)
- Chemikalienverbotsverordnung (ChemVerbotsV)
Für die Umsetzung der oben genannten Bestimmungen wurden die nachfolgenden Regelungen getroffen:
- Richtlinie INTERNE ENDVERBLEIBSERKLÄRUNG
- Guideline INTERNAL END-USE-STATEMENT
- INTERNE ENDVERBLEIBSERKLÄRUNG
- INTERNAL END-USE-STATEMENT
- ÜBERTRAGUNG
- DELEGATION
Alle Lehrstühle und Einrichtungen werden einmal im Jahr durch die Chemikalienausgabe aufgefordert, die INTERNE ENDVERBLEIBSERKLÄRUNG und die ÜBERTRAGUNG abzugeben.