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Zentrale Technik der Universität Bayreuth

Stabstelle Arbeitssicherheit – Arbeitssicherheit, Arbeitsmedizin, Strahlenschutz und Biologische Sicherheit & Referat Sicherheitswesen

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Die INTERNE ENDVERBLEIBSERKLÄRUNG gilt für Chemikalien der Chemikalienausgabe, die durch gesetzliche Bestimmungen einer Endverbleibserklärung unterliegen.
Diese gesetzliche Bestimmungen sind:

Für die Umsetzung der oben genannten Bestimmungen wurden die nachfolgenden Regelungen getroffen:

Alle Lehrstühle und Einrichtungen werden einmal im Jahr durch die Chemikalienausgabe aufgefordert, die INTERNE ENDVERBLEIBSERKLÄRUNG und die ÜBERTRAGUNG abzugeben.

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