Fluorwasserstoff in flüssiger Form, als konzentriertes Gas oder wäßrige Lösung wirkt stark ätzend auf die Haut, Augen und Atemwege. Auf Grund seiner hohen Lipidlöslichkeit wird Fluorwasserstoff rasch vom Körper aufgenommen. Die Fluoridionen blockieren im Körper Calcium- und Magnesiumionen und hemmen wichtige Enzyme.
Nachfolgend sind wichtige Dokumente zusammengestellt:
- Musterbetriebsanweisung nach § 14 Gefahrstoffverordnung
Die Betriebsanweisung kann an die Gegebenheiten der Lehrstühle und Einrichtungen angepasst werden. Das Dokument kann frei bearbeitet werden.
Betriebsanweisung - Flusssäurepass
Eine Möglichkeit, die richtige Behandlung sicherzustellen, besteht in der Verwendung von Flusssäurepässen.
Diese sollten im Rahmen der Unterweisung zu Tätigkeiten mit Flusssäure ausgegeben werden. Es wird empfohlen,
die regelmäßige Teilnahme an der Unterweisung auf dem Pass zu dokumentieren. Dieser Pass sollte während
der Arbeit mit Fluorwasserstoff, Flusssäure oder anorganischen Fluoriden und bis zwei Tage nach Beendigung
dieser Arbeit mit sich geführt werden.
Flusssäurepass - Unfallleitblatt
Um bei Unfällen mit Flusssäure eine optimale Behandlung der verunfallten Personen zu gewährleisten, ist es wichtig, dass behandelnde Ärzte und Rettungskräfte umfassende Informationen zum Unfall erhalten. Dafür sollte das nachfolgende Unfallleitblatt VOLLSTÄNDIG ausgedruckt und möglichst genau ausgefüllt werden.
Unfallleitblatt - DGUV Information 213-071 (M005)
Im Merkblatt M005 sind wichtige Informationen für Lehrstühle/Einrichtungen zusammengestellt, die beim Umgang mit Fluorwasserstoff, Flusssäure und anorganischen Fluoriden oder deren Gemischen oder wenn diese Stoffe z. B. bei chemischen Umsetzungen oder bei Be- und Verarbeitungsprozessen entstehen können. Das trifft auch für Tätigkeiten im Gefahrenbereich von Fluorwasserstoff, Flusssäure und anorganischen Fluoriden zu.
Merkblatt