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Zentrale Technik der Universität Bayreuth

Stabsstelle Arbeitssicherheit – Arbeitssicherheit, Arbeitsmedizin, Strahlenschutz und Biologische Sicherheit & Referat Sicherheitswesen

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Sicherheitsdatenblätter sind besonders relevant für Verwender von Chemikalien, sie liefern wichtige Informationen zur Identität des jeweiligen Produktes. Es soll dem beruflichen Verwender die notwendigen Daten und Umgangsempfehlungen für den gefährlichen Stoff oder Gemisch vermitteln, sodass bei jeder Verwendung die notwendigen Maßnahmen für den Gesundheitsschutz, Arbeitsschutz und den Schutz der Umwelt getroffen werden können.

Die Anforderungen an die Erstellung des Sicherheitsdatenblattes sind im Anhang II der REACH-Verordnung geregelt. Das Sicherheitsdatenblatt muss in einfacher, leicht verständlicher Sprache von einer sachkundigen Person erstellt werden.
Anhang II - REACH-Verordnung
Der Lieferant eines Stoffes/Gemischs ist dafür verantwortlich, dass das Sicherheitsdatenblatt fachlich richtig und vollständig ausgefüllt ist. Das Dokument muss immer den aktuellen Rechtsvorschriften entsprechen und Änderungen  wie z.B. eine neue Einstufung oder die Anpassung eines Arbeitsplatzgrenzwertes müssen berücksichtigt werden.

Aufbau eines Sicherheitsdatenblattes

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