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Zentrale Technik der Universität Bayreuth

Stabsstelle Arbeitssicherheit – Arbeitssicherheit, Arbeitsmedizin, Strahlenschutz und Biologische Sicherheit & Referat Sicherheitswesen

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Sicherheitsdatenblätter sind besonders relevant für Verwender von Chemikalien, sie liefern wichtige Informationen zur Identität des jeweiligen Produktes. Es soll dem beruflichen Verwender die notwendigen Daten und Umgangsempfehlungen für den gefährlichen Stoff oder Gemisch vermitteln, sodass bei jeder Verwendung die notwendigen Maßnahmen für den Gesundheitsschutz, Arbeitsschutz und den Schutz der Umwelt getroffen werden können.

Die Anforderungen an die Erstellung des Sicherheitsdatenblattes sind im Anhang II der REACH-Verordnung geregelt. Das Sicherheitsdatenblatt muss in einfacher, leicht verständlicher Sprache von einer sachkundigen Person erstellt werden.
Anhang II - REACH-Verordnung
Der Lieferant eines Stoffes/Gemischs ist dafür verantwortlich, dass das Sicherheitsdatenblatt fachlich richtig und vollständig ausgefüllt ist. Das Dokument muss immer den aktuellen Rechtsvorschriften entsprechen und Änderungen  wie z.B. eine neue Einstufung oder die Anpassung eines Arbeitsplatzgrenzwertes müssen berücksichtigt werden.

Aufbau eines Sicherheitsdatenblattes

1.1 - Produktidentifikator
1.2 - Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten  
        wird
1.3 - Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
1.4 - Notrufnummer

2.1 - Einstufung des Stoffs oder Gemischs
2.2 - Kennzeichnungselemente
2.3 - Sonstige Gefahren

3.1 - Stoffe
3.2 - Gemische

4.1 - Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.2 - Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
4.3 - Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung

5.1 - Löschmittel
5.2 - Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
5.3 - Hinweise für die Brandbekämpfung

6.1 - Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
6.2 - Umweltschutzmaßnahmen
6.3 - Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
6.4 - Verweis auf andere Abschnitte

7.1 - Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
7.2 - Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
7.3 - Spezifische Endanwendungen

8.1 - Zu überwachende Parameter
8.2 - Begrenzung und Überwachung der Exposition

9.1 - Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
9.2 - Sonstige Angaben

10.1 - Reaktivität
10.2 - Chemische Stabilität
10.3 - Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
10.4 - Zu vermeidende Bedingungen
10.5 - Unverträgliche Materialien
10.6 - Gefährliche Zersetzungsprodukte

11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen

12.1 - Toxizität
12.2 - Persistenz und Abbaubarkeit
12.3 - Bioakkumulationspotenzial
12.4 - Mobilität im Boden
12.5 - Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
12.6 - Andere schädliche Wirkungen

13.1 Verfahren der Abfallbehandlung

14.1 - UN-Nummer
14.2 - Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
14.3 - Transportgefahrenklassen
14.4 - Verpackungsgruppe
14.5 - Umweltgefahren
14.6 - Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
14.7 - Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens und gemäß IBC-Code

15.1 - Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
15.2 - Stoffsicherheitsbeurteilung

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