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Sicherheitsdatenblätter sind besonders relevant für Verwender von Chemikalien, sie liefern wichtige Informationen zur Identität des jeweiligen Produktes. Es soll dem beruflichen Verwender die notwendigen Daten und Umgangsempfehlungen für den gefährlichen Stoff oder Gemisch vermitteln, sodass bei jeder Verwendung die notwendigen Maßnahmen für den Gesundheitsschutz, Arbeitsschutz und den Schutz der Umwelt getroffen werden können.
Die Anforderungen an die Erstellung des Sicherheitsdatenblattes sind im Anhang II der REACH-Verordnung geregelt. Das Sicherheitsdatenblatt muss in einfacher, leicht verständlicher Sprache von einer sachkundigen Person erstellt werden.
Anhang II - REACH-Verordnung
Der Lieferant eines Stoffes/Gemischs ist dafür verantwortlich, dass das Sicherheitsdatenblatt fachlich richtig und vollständig ausgefüllt ist. Das Dokument muss immer den aktuellen Rechtsvorschriften entsprechen und Änderungen wie z.B. eine neue Einstufung oder die Anpassung eines Arbeitsplatzgrenzwertes müssen berücksichtigt werden.
Aufbau eines Sicherheitsdatenblattes
- ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens
1.1 - Produktidentifikator
1.2 - Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten
wird
1.3 - Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
1.4 - Notrufnummer
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
2.1 - Einstufung des Stoffs oder Gemischs
2.2 - Kennzeichnungselemente
2.3 - Sonstige Gefahren
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.1 - Stoffe
3.2 - Gemische
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1 - Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.2 - Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
4.3 - Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 - Löschmittel
5.2 - Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
5.3 - Hinweise für die Brandbekämpfung
- ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 - Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
6.2 - Umweltschutzmaßnahmen
6.3 - Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
6.4 - Verweis auf andere Abschnitte
- ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1 - Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
7.2 - Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
7.3 - Spezifische Endanwendungen
- ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1 - Zu überwachende Parameter
8.2 - Begrenzung und Überwachung der Exposition
- ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1 - Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
9.2 - Sonstige Angaben
- ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
10.1 - Reaktivität
10.2 - Chemische Stabilität
10.3 - Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
10.4 - Zu vermeidende Bedingungen
10.5 - Unverträgliche Materialien
10.6 - Gefährliche Zersetzungsprodukte
- ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen
- ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
12.1 - Toxizität
12.2 - Persistenz und Abbaubarkeit
12.3 - Bioakkumulationspotenzial
12.4 - Mobilität im Boden
12.5 - Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
12.6 - Andere schädliche Wirkungen
- ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1 Verfahren der Abfallbehandlung
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
14.1 - UN-Nummer
14.2 - Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
14.3 - Transportgefahrenklassen
14.4 - Verpackungsgruppe
14.5 - Umweltgefahren
14.6 - Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
14.7 - Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens und gemäß IBC-Code
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1 - Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
15.2 - Stoffsicherheitsbeurteilung
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben